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   LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02   

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https://dejure.org/2003,23790
LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02 (https://dejure.org/2003,23790)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.05.2003 - L 9 AL 150/02 (https://dejure.org/2003,23790)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - L 9 AL 150/02 (https://dejure.org/2003,23790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld; Beschäftigungslosigkeit und Beschäftigungssuche als Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit; Verfügbarkeit des Arbeitnehmers zur Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt; Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 27.03.2003 - L 9 AL 175/01

    Rechtmäßigkeit einer Meldeaufforderung beim Arbeitsamt; Aufhebung der Bewilligung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Anträge des Klägers auf Verbindung des Verfahrens mit den Streitsachen L 9 AL 175/01, 282/01 und 283/01 hat der Senat durch Beschluss vom 15.05.2003 mangels prozessualer Zweckmäßigkeit abgelehnt.

    In den Verfahren L 9 AL 175/01 und 283/01 hat der Senat bereits am 27.03.2003 durch Urteil entschieden.

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Da die persönliche Arbeitslosmeldung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzt werden kann, ist ein eventueller Beratungsfehler der Beklagten im Einzelnen nicht zu prüfen (z.B. BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 4100 § 66 Nr. 2; SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S.38).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Denn eine der Wahrheit nicht entsprechende Arbeitslosmeldung hat die Rechtsprechung als unwirksam angesehen, weil es sich bei der Arbeitslosmeldung nicht um eine Willenserklärung, sondern - auch in Bezug auf die Arbeitsbereitschaft - um eine Tatsachenerklärung handelt (ständige Rechtsprechung des BSG SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 S.11 unten; § 105 Nr. 3 S.17; § 105 Nr. 4 S.22).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Da die persönliche Arbeitslosmeldung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzt werden kann, ist ein eventueller Beratungsfehler der Beklagten im Einzelnen nicht zu prüfen (z.B. BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 4100 § 66 Nr. 2; SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S.38).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Da die persönliche Arbeitslosmeldung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ersetzt werden kann, ist ein eventueller Beratungsfehler der Beklagten im Einzelnen nicht zu prüfen (z.B. BSG SozR 4100 § 105 Nr. 2; SozR 4100 § 66 Nr. 2; SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S.38).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 35/91

    Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Diese Regelung kann nur die fehlende (objektive) Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen ersetzen (vgl. § 125 Abs. 1 Satz 1: "allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er nicht unter den Bedingungen arbeiten kann, ..."), nicht aber die subjektive Arbeitsbereitschaft des Klägers (BSG SozR 3-4100 § 105a Nr. 4 S.16 zur Vorgängervorschrift des § 105a AFG).
  • LSG Bayern, 31.07.2003 - L 9 AL 282/01

    Kein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Verweisung auf

    Auszug aus LSG Bayern, 15.05.2003 - L 9 AL 150/02
    Das Leistungen zur Rehabilitation betreffende Verfahren L 9 AL 282/01 ist derzeit noch nicht entscheidungsreif.
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